Deutschland bekommt eine neue staatliche App für die digitale Identität. Sie heißt „d-you“ und soll am 2. Januar 2027starten. Künftig sollen damit Personalausweis und weitere persönliche Nachweise auf dem Smartphone genutzt werden können.
Noch müssen Sie nichts installieren und auch nichts vorbereiten. Trotzdem lohnt es sich, den Namen schon einmal gehört zu haben. Denn „d-you“ könnte in einigen Jahren ähnlich selbstverständlich werden wie heute die Bankkarte oder das Bezahlen mit dem Smartphone.
Warum ist dieses Thema relevant?
Wer heute im Internet ein Bankkonto eröffnen, einen Vertrag abschließen oder sich gegenüber einer Behörde ausweisen möchte, muss häufig zusätzliche Verfahren durchlaufen. Manchmal wird der Personalausweis mit der AusweisApp gelesen, manchmal ist eine Videoidentifikation notwendig, manchmal müssen Unterlagen hochgeladen oder sogar per Post verschickt werden.
Die neue digitale Brieftasche soll solche Vorgänge vereinfachen.
„Brieftasche“ ist dabei etwas irreführend. Es geht zunächst nicht um Geld. Gemeint ist vielmehr eine digitale Brieftasche für persönliche Nachweise.
Darin könnten beispielsweise nach und nach gespeichert werden:
- der digitale Personalausweis,
- der Führerschein,
- Altersnachweise,
- möglicherweise später Geburtsurkunden, Tickets und weitere amtliche oder private Nachweise.
Die Anwendung soll nicht nur in Deutschland funktionieren. Grundlage ist die europäische EUDI-Wallet. EUDI steht für „European Digital Identity“, also „Europäische Digitale Identität“.
Deutschland nennt seine Version dieser europäischen Brieftasche d-you.
Was bedeutet das?
Ein einfaches Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie möchten künftig im Internet einen Vertrag abschließen. Heute müssen Sie dafür möglicherweise Ihre persönlichen Daten eingeben, anschließend Ihren Personalausweis fotografieren oder sich auf andere Weise identifizieren.
Mit d-you könnte der Anbieter stattdessen fragen:
Möchten Sie sich mit Ihrer digitalen Identität ausweisen?
Sie bestätigen die Anfrage auf Ihrem Smartphone. Die benötigten Informationen werden dann aus Ihrer digitalen Brieftasche übermittelt.
Noch interessanter wird das bei einem Altersnachweis.
Ein Internetdienst müsste beispielsweise nicht unbedingt erfahren, wann Sie geboren wurden oder wie Ihre vollständige Adresse lautet. Es könnte genügen, dass Ihre digitale Brieftasche bestätigt:
Diese Person ist älter als 18 Jahre.
Damit werden deutlich weniger persönliche Daten weitergegeben.
Auch Bankgeschäfte oder Behördengänge könnten auf diese Weise einfacher werden. Zum Start Anfang Januar 2027 sollen bereits rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung Anwendungen für d-you anbieten.
Wie funktioniert es?
d-you wird eine App auf dem Smartphone sein. Persönliche Nachweise werden darin digital gespeichert und können von Ihnen gezielt verwendet werden.
Das Grundprinzip ist wichtig:
Sie sollen selbst entscheiden, welcher Dienst welche Informationen erhält.
Die Daten sollen verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert werden. Die Wallet muss europäische Sicherheitsanforderungen erfüllen und erreicht bei der elektronischen Identifizierung das besonders hohe Sicherheitsniveau „hoch“.
Einfach ausgedrückt: Es soll nicht irgendeine weitere App werden, in die man Namen und Geburtsdatum eintippt. d-you soll einen amtlich anerkannten Identitätsnachweis ermöglichen.
Damit könnte das Smartphone zunehmend zu dem werden, was heute die Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und verschiedenen Karten ist.
Allerdings wird das nicht von einem Tag auf den anderen geschehen. Zum Start werden zunächst bestimmte Funktionen verfügbar sein. Weitere Dokumente und Einsatzmöglichkeiten sollen später hinzukommen.
Was müssen Sie konkret tun?
Im Moment: gar nichts.
d-you soll erst am 2. Januar 2027 starten.
Sie müssen jetzt keine App suchen oder installieren. Falls Ihnen bereits vorher eine E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht begegnet, in der Sie angeblich „Ihre d-you-Wallet aktivieren“ sollen, ist deshalb besondere Vorsicht angebracht.
Gerade bei neuen staatlichen Digitalangeboten versuchen Betrüger erfahrungsgemäß schnell, bekannte Namen für gefälschte Internetseiten und Nachrichten zu nutzen.
Wenn d-you tatsächlich verfügbar ist, werde ich hier auf Senioren und Technik Schritt für Schritt erklären, wie die Einrichtung funktioniert.
Und noch etwas ist wichtig:
Niemand wird gezwungen, d-you zu benutzen.
Die digitale Brieftasche soll kostenlos und freiwillig sein. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die bisherigen analogen Möglichkeiten weiterhin bestehen.
Sie dürfen also auch weiterhin Ihren normalen Personalausweis benutzen.
Eine interessante Regelung speziell für ältere Menschen
Mit dem Gesetz zur digitalen Identität plant die Bundesregierung gleichzeitig eine Erleichterung beim normalen Personalausweis.
Wer seinen Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach Ablauf der regulären zehnjährigen Gültigkeit unbegrenzt weiterverwenden können.
Das bedeutet beispielsweise:
Wer mit 72 Jahren einen neuen Personalausweis erhalten hat, müsste mit 82 Jahren nicht noch einmal allein wegen des abgelaufenen Ausweises zum Bürgeramt gehen.
Das ist gerade für hochaltrige oder mobilitätseingeschränkte Menschen eine sinnvolle Erleichterung.
Dabei gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied:
Die elektronische Ausweisfunktion des abgelaufenen Personalausweises funktioniert dann nicht mehr. Für elektronische Dienste kann deshalb weiterhin eine aktuelle digitale Identität erforderlich sein.
Auch sollte diese Sonderregelung nicht mit der Frage verwechselt werden, welche Ausweisdokumente beispielsweise bei einer Auslandsreise anerkannt werden. Ein unbegrenzt weiterverwendbarer Personalausweis ist nicht automatisch für jeden Zweck ein unbegrenzt gültiges Reisedokument.
Die Regelung zeigt aber etwas Interessantes: Die Digitalisierung soll den bisherigen Ausweis nicht einfach abschaffen. Gleichzeitig versucht der Gesetzgeber, Menschen zu entlasten, für die ein erneuter Behördengang im hohen Alter beschwerlich wäre.
Worauf sollten Sie achten?
Bei einer digitalen Identität geht es um besonders wichtige persönliche Daten. Deshalb sollten wir d-you später genauso sorgfältig behandeln wie unseren Personalausweis oder unser Online-Banking.
Vor allem drei Dinge werden wichtig sein.
Installieren Sie die Anwendung ausschließlich über die offiziellen App-Stores und folgen Sie keinen Links aus unerwarteten E-Mails oder Nachrichten.
Geben Sie niemals PINs, Passwörter oder Freigabecodes an angebliche Mitarbeiter einer Behörde weiter.
Und schauen Sie genau hin, welche Informationen eine Internetseite von Ihnen anfordert. Einer der Vorteile der neuen digitalen Brieftasche soll gerade darin bestehen, nicht jedes Mal unnötig viele persönliche Daten herauszugeben.
Wie einfach d-you für Menschen funktioniert, die mit Smartphones weniger vertraut sind, wird sich allerdings erst im praktischen Einsatz zeigen. Sicherheit allein reicht nicht. Eine solche Anwendung muss auch verständlich sein.
Genau darauf werde ich nach dem Start besonders achten.
Kurz zusammengefasst
Die staatliche digitale Brieftasche d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Sie soll es ermöglichen, den Personalausweis und später weitere Nachweise auf dem Smartphone zu verwenden.
Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Der normale Personalausweis bleibt bestehen.
Interessant für ältere Menschen ist außerdem eine geplante Änderung des Personalausweisrechts: Wer seinen Ausweis mit mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach dem regulären Ablauf unbegrenzt weiterverwenden können. Die elektronische Ausweisfunktion steht bei einem abgelaufenen Ausweis allerdings nicht mehr zur Verfügung.
Für den Moment müssen Sie nichts tun.
Aber wenn Ihnen der etwas ungewöhnliche Name d-you Anfang nächsten Jahres wieder begegnet, wissen Sie schon, worum es geht.
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