Wer auf dem iPhone eine App kauft oder innerhalb einer App ein Abonnement abschließt, konnte sich bisher meist auf einen vertrauten Ablauf verlassen: Die Bezahlung läuft über Apple, der Kauf erscheint in der eigenen Kaufhistorie und Abonnements lassen sich zentral über das iPhone verwalten.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird das in der Europäischen Union nicht mehr immer so eindeutig sein. Apple erlaubt Entwicklern künftig mehr Möglichkeiten, wie sie Zahlungen innerhalb ihrer Apps anbieten.
Für Nutzer bedeutet das vor allem eines: Vor dem Bezahlen lohnt sich ein genauer Blick darauf, mit wem man eigentlich einen Vertrag abschließt.
Drei verschiedene Wege zum Bezahlen
Entwickler können künftig beispielsweise folgende Möglichkeiten anbieten:
- die bekannte Bezahlung über Apple In-App-Käufe,
- ein anderes Bezahlsystem direkt innerhalb der App,
- oder einen Link auf eine Internetseite, auf der der Kauf abgeschlossen wird.
Auch Kombinationen dieser Möglichkeiten sind erlaubt.
Für den Nutzer kann eine App deshalb weiterhin ganz normal aus dem App Store stammen – die spätere Bezahlung muss aber trotzdem nicht über Apple laufen.
Und genau das ist der entscheidende Unterschied.
Bezahlen über Apple: Alles an einer Stelle
Wenn ein Kauf über Apples eigenes Bezahlsystem erfolgt, übernimmt Apple einen großen Teil der Verwaltung.
Dazu gehören beispielsweise:
- die Anzeige des Kaufs in der Apple-Kaufhistorie,
- die Verwaltung von Abonnements,
- die Möglichkeit, eine Rückerstattung bei Apple zu beantragen,
- sowie verschiedene Schutz- und Familienfunktionen.
Wer bereits einmal unter
Einstellungen → eigener Name → Abonnements
ein Abo gekündigt hat, kennt dieses Prinzip: Viele Verträge lassen sich an einer zentralen Stelle finden und verwalten.
Das ist bequem – und gerade dann hilfreich, wenn man nach einigen Monaten nicht mehr genau weiß, wo ein Abonnement abgeschlossen wurde.
Bei einer externen Bezahlung ist der Anbieter zuständig
Anders sieht es aus, wenn die Zahlung außerhalb des Apple-Bezahlsystems erfolgt.
Dann ist Apple für diesen Kauf nicht der Vertragspartner und kann beispielsweise bei einer Rückerstattung oder bei Problemen mit einem Abonnement nicht weiterhelfen.
Das bedeutet: Wer beispielsweise aus einer App heraus auf eine Internetseite des Anbieters wechselt und dort ein Jahresabo abschließt, muss dieses Abonnement möglicherweise auch dort wieder kündigen.
Der Kauf taucht außerdem möglicherweise nicht in der Apple-Kaufhistorie auf.
Das ist nicht automatisch schlecht oder unsicher. Viele bekannte Anbieter verwenden eigene Bezahlsysteme. Aber man sollte wissen, bei wem man gerade kauft.
Ein kleines Beispiel
Angenommen, eine Zeitungs-App bietet ein digitales Abonnement für 9,99 Euro im Monat an.
Möglichkeit 1: Bezahlung über Apple
Das Abonnement wird über den Apple-Account abgerechnet.
Später findet man es normalerweise unter den Abonnements auf dem iPhone und kann es dort verwalten.
Möglichkeit 2: Bezahlung beim Zeitungsverlag
Die App öffnet die Internetseite des Verlages. Dort gibt man seine Zahlungsdaten ein und schließt das Abonnement direkt beim Verlag ab.
Dann ist auch der Verlag für Rechnung, Kündigung und mögliche Rückerstattung zuständig.
Für den Nutzer sieht der Unterschied während des Kaufs möglicherweise zunächst gar nicht besonders groß aus.
Später kann er aber wichtig werden.
Vor dem Bezahlen drei Fragen stellen
Eine einfache Regel hilft deshalb künftig bei Käufen auf dem iPhone:
Wer bekommt eigentlich gerade mein Geld?
Vor einem Kauf oder Abonnement sollte man sich drei Fragen stellen:
- Wer ist der Verkäufer?
- Wo kann ich das Abonnement später verwalten oder kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn etwas falsch abgebucht wurde?
Wer diese drei Fragen beantworten kann, weiß normalerweise auch, mit wem er den Vertrag abgeschlossen hat.
Nicht jeder Link aus einer App ist verdächtig
Dabei ist wichtig, nicht unnötig misstrauisch zu werden.
Wenn eine bekannte App künftig zur Bezahlung auf die eigene Internetseite weiterleitet, ist das nicht automatisch ein Hinweis auf Betrug. Apple erlaubt solche Bezahlwege ausdrücklich.
Trotzdem gelten auf einer externen Internetseite die üblichen Vorsichtsregeln:
- Stimmt der Name des Anbieters?
- Ist die Internetadresse plausibel?
- Ist klar erkennbar, was das Angebot kostet?
- Handelt es sich um eine einmalige Zahlung oder um ein Abonnement?
- Wie und wann kann gekündigt werden?
Gerade beim Abschluss eines Abonnements lohnt es sich, diese Angaben in Ruhe zu lesen.
Apple weist selbst auf den Unterschied hin
Apple informiert darüber, dass Käufe außerhalb des App Stores beziehungsweise außerhalb des eigenen In-App-Kaufsystems nicht auf dieselbe Weise unterstützt werden.
Bei solchen Käufen kann Apple unter anderem nicht bei der Verwaltung oder Kündigung des Abonnements oder bei einer Rückerstattung helfen.
Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass bestimmte Funktionen des App Stores bei externen Käufen nicht zur Verfügung stehen.
Was ändert sich ab Oktober ganz praktisch?
Für viele iPhone-Nutzer zunächst möglicherweise gar nichts. Zahlreiche Apps werden weiterhin Apples Bezahlsystem verwenden.
Aber künftig kann man häufiger auf unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten treffen.
Deshalb sollte sich eine neue Gewohnheit einprägen:
Nicht nur auf den Preis schauen – auch darauf, wer die Zahlung abwickelt.
Das dauert beim Kauf vielleicht zehn Sekunden länger. Bei einer späteren Kündigung oder einer falschen Abbuchung kann es allerdings viel Sucherei ersparen.
Quellen
- Apple: Änderungen für Apps in der Europäischen Union
- Apple Support: Käufe außerhalb des App Stores und des Apple-In-App-Kaufsystems
Persönliche Einschätzung
Die neuen Möglichkeiten sind politisch gewollt: Die Europäische Union möchte mehr Wettbewerb schaffen und verhindern, dass Apple allein bestimmt, wie Zahlungen innerhalb von Apps abgewickelt werden dürfen.
Aus Sicht der Nutzer hat diese Öffnung aber auch einen Preis. Das bisher weitgehend geschlossene Apple-System war nicht nur bequem, sondern vor allem übersichtlich. Käufe, Abonnements, Rechnungen und Kündigungen ließen sich an wenigen zentralen Stellen verwalten.
Mit alternativen Bezahlwegen wird diese klare Struktur aufgebrochen. Ein Abo kann künftig bei Apple liegen, ein anderes direkt beim Anbieter und ein drittes über dessen Internetseite abgeschlossen worden sein. Wer später kündigen, eine Rechnung suchen oder eine Abbuchung reklamieren möchte, muss zunächst herausfinden, wo der Vertrag überhaupt verwaltet wird.
Gerade für Menschen, die digitale Dienste möglichst einfach und sicher nutzen möchten, ist das kein Fortschritt. Mehr Wettbewerb kann durchaus Vorteile bringen. Die Kehrseite ist jedoch eine stärkere Zersplitterung der Zuständigkeiten – und damit weniger Übersichtlichkeit.
Für mich ist deshalb entscheidend: Mehr Wahlfreiheit bedeutet nicht automatisch mehr Benutzerfreundlichkeit. Beim bisherigen Apple-System lag ein großer Vorteil gerade darin, dass viele Dinge an einer Stelle gebündelt waren. Diese Einfachheit wird durch die neuen Regelungen zumindest teilweise verloren gehen.
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